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„Der Geist von Rache
und Erniedrigung“

 

Vor 100 Jahren – Das Ende von Westpreußen (1):
Die deutsche Niederlage im Ersten Weltkrieg
und der „Friedensvertrag“ von 1919

 

Von Martin Koschny

 

Als am 28. Juni 1919 im Spiegelsaal des Schlosses von Versailles der „Versailler Vertrag“ durch die Unterschriften der Bevollmächtigten aus 33 Delegationen beschlossen wurde, gab man sich nur allzu bereitwillig der Illusion hin, damit eine neue Weltordnung auf dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker geschaffen zu haben. Deutschland, als Hauptschuldiger am Kriegsausbruch, sollte geschwächt und zur „Wiedergut­machung“ verpflichtet werden. Oberstes Credo dieser neuen Weltordnung bestand darin, in Zukunft die Wahrschein­lichkeit für einen vergleichbaren Waffengang so gut wie unmöglich zu machen.

Die Realität sah bereits kurz nach dem Inkrafttreten der Friedensordnung ganz anders aus. Die Tinte war noch nicht getrocknet, da ließ sich kaum jemand finden, der bereit gewesen wäre, das Vertragswerk zu verteidigen. In Deutschland bildete sich rasch eine „Anti-Versailles-Koalition“, die alle Gesellschaftsschichten erreichte. Selbst innerhalb des alliierten Lagers warfen sich die Politiker gegenseitig vor, für einen schlechten Frieden verantwortlich zu sein. Den einen erschien er als zu hart, den anderen wiederum als zu mild. Es verwundert daher kaum, wenn von überall Stimmen laut wurden, die im Vertragswerk eine Ansammlung fauler Kompromisse sahen. Beispielhaft für diese Enttäuschung steht die folgende Aussage des amerikanischen Journalisten und Politikers William
A. White, der 1919 im Gefolge des amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson nach Paris gereist war:

Wir haben so große Hoffnungen auf dieses Unternehmen gesetzt; wir haben geglaubt, Gott selbst hat uns gerufen; und nun, am Ende, müssen wir die schmutzigste Arbeit der Hölle verrichten: Menschen aushungern, Besitz von Gebieten ergreifen – oder unseren Freunden dabei helfen; wir sind dabei, wenn der Geist von Rache und Erniedrigung auch diesen Krieg mit der nicht endenden Kette von Kriegen verbindet, die zurückführt bis zu Kain [und Abel].

 

Für den britischen Kulturtheoretiker und Geschichts­philosophen Arnold Joseph Toynbee, der der britischen Delegation angehörte, war die Friedenskonferenz „a soul destroying affair“ [eine seelenzerstörende Angelegenheit].

So stand und steht Versailles im öffentlichen Bewusstsein stellvertretend für einen Diktatfrieden der Siegermächte, mit dem die Verlierer des Krieges nachhaltig bestraft werden sollten. Die Inszenierung des Unterzeichnungsaktes, dem es nicht an Symbolik fehlte, stand am Beginn dieser Bestrafung. Im Spiegelsaal von Versailles – dem Ort der Proklamation des Deutschen Reiches 1871 – musste die besiegte deutsche Seite durch die Unterschriften der Bevollmächtigten Hermann Müller (Reichsaußenminister, Sozialdemokrat) und Dr. Johannes Bell (Zentrum) einen Vertrag unterzeichnen, der aus deutscher Sicht als drakonisch empfunden wurde. Ein Augenzeuge, der engste Berater Woodrow Wilsons, Oberst Edward House, hatte zum Unterzeichnungsakt bemerkt: „Ich wünschte, es wäre einfacher gewesen und ein Element der Ritterlichkeit hätte nicht gefehlt, das völlig mangelte. Die Affäre war sorgfältig inszeniert und war so gestaltet, daß sie für den Gegner so demütigend wie möglich war.“ Komplettiert wurde die Symbolik durch eine Gruppe schwerbeschädigter französischer Soldaten. Diese, in einer Fensternische platziert, sollten an die Opfer und das Leid mahnen, welches nun gesühnt werden würde.

Das wesentliche Merkmal des Friedensschlusses lag also darin, die Demütigung Deutschlands sichtbar zu machen. Dabei waren es weniger die ungeheuren materiellen Belastungen, die auferlegt wurden – Gebietsabtretungen sowie Kriegsentschädigungen gab es auch in früherer Zeit. Die vergiftende Wirkung lag vielmehr in den bis dahin unüblichen Formen des Vorgehens während der Verhandlungen und beim Vertragsschluss. Durch die Entscheidungen der Friedenskonferenz wurden der Hass und die Gegensätze, nicht nur zwischen Deutschland und Frankreich, sondern auch weit über Europa hinaus, nicht abgebaut. Neues Konfliktpotential und weitere Spannungen traten in der Folge auf, die weit in das 20. Jahrhundert hineinwirken sollten.

Der Weg aus dem Krieg

 

Während der Kämpfe zwischen 1914 bis 1918 war noch von keiner der kriegsführenden Parteien eine Verständigung zu erwarten. Zu fixiert verfolgten sowohl die Alliierten wie auch die Mittelmächte ihre Kriegsziele. Der Ausbruch der Oktoberrevolution und das anschließende Ausscheiden Russlands aus dem Krieg, die Siege gegen Rumänien und Italien, ließen auf deutscher Seite die Hoffnungen auf einen baldigen Siegfrieden auch an der Westfront steigen. Die Vorstellung, durch eine letzte große Kraftanstrengung – eine große deutsche Offensive wurde für Ende 1917 geplant – den Krieg mit einem deutschen Sieg zu beenden, half die zuvor bereits aufkommende Resignation im Heer und in der Heimat für den Augenblick zu überwinden. Aussichten, den Krieg mithilfe eines Verständigungsfriedens beenden zu können, wurden um die Jahreswende 1917/18 auf deutscher Seite kaum verfolgt. Die immer noch hoch gesteckten deutschen Kriegsziele gaben den Blick auf solch eine Alternative nicht frei.

Nicht anders standen die Dinge auf Seiten der Alliierten. Trotz der zeitweise prekären Lage lässt sich dort keine große Verständigungsbereitschaft für einen Friedensschluss erkennen. Die Kriegszielforderungen waren auch hier hoch angesetzt. Deren Realisierung konnte nur durch eine völlige Niederlage der Mittelmächte gewährleistet werden. Der Kriegseintritt der Vereinigten Staaten 1917 beflügelte zusätzlich die Aussichten auf einen solchen Sieg.

Eine Abkehr von der offensiven Kriegsführung lag im Winter 1917/18 somit noch für beide Parteien in weiter Ferne. Erst das Scheitern der groß angelegten deutschen Offensive am 5. April 1918 führte zu einer Neuorientierung. In den Reihen der Soldaten machten sich Enttäuschung und Frustration breit. Freiwillige Gefangenschaften und Desertionen waren an der Tagesordnung. Ein sukzessives Zurückweichen der deutschen Truppen an allen Abschnitten der Westfront war die Folge. Der rasche Zusammenbruch der deutschen Verbündeten Bulgarien, Österreich-Ungarn und der Türkei verschärfte die Situation zusätzlich. Es dauerte jedoch noch bis Ende September, bis Erich Ludendorff, der „Erste Generalquartiermeister“ des deutschen Heeres und Stellvertreter Generalfeldmarschalls von Hindenburgs, zu dem Eingeständnis bereit war, dass der Krieg verloren sei. Die deutschen Soldaten wurden also – anders als es die beschönigende und objektiv falsche Formel vom „im Felde unbesiegt“ ausdrückt – tatsächlich im Felde geschlagen. Dieses Faktum des Besiegt-Seins stand somit am Anfang eines Weges, der in Versailles endete.

Vom Waffenstillstandsgesuch zum Waffenstillstandsabkommen

 

Die drohende deutsche Kriegsniederlage setzte ab September 1918 eine Reihe von Entwicklungen in Gang, die noch kurz zuvor undenkbar schienen. Die neue deutsche Regierung (mit Vertretern des Zentrums, der Liberalen Fortschrittspartei und der Mehrheitssozialdemokratie) richtete nun, bedrängt durch die OHL (Oberste Heeresleitung), ein Waffenstillstandsangebot an den amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson. Bereits im Januar 1918 hatte dieser sein „Programm des Weltfriedens“ in den bekannten „Vierzehn Punkten“ dargelegt. In ihnen war als Grundlage eines liberalen Friedens von Demokratisierung der Außenpolitik, freiem Zugang zu Märkten und Rohstoffen, Abrüstung und Selbstbestimmung die Rede sowie von einem grundlegenden Neuansatz in den internationalen Beziehungen, einer „allgemeinen Gesellschaft der Nationen“, die eine institutionelle Vorkehrung zum schiedlich-friedlichen Konfliktausgleich darstellen und allen Staaten „Unabhängigkeit und territoriale Integrität“ garantieren sollte.

Wilsons Programm bot aus deutscher Sicht einen geeigneten Ansatz, um den Krieg zu beenden. In einer Note vom 3. Oktober 1918 bat die Regierung, Wilson solle die Herstellung des Friedens in die Hand nehmen und ersuchte um einen sofortigen Waffenstillstand zu Lande, zu Wasser und in der Luft.

Im Ergebnis fand vom 29. Oktober bis zum 4. November 1918 in Paris eine inneralliierte Konferenz statt. Die Beratungen kreisten um die 14 Punkte als Grundlage von Waffenstillstandsbedingungen und einem Friedensschluss. Nicht ein einheitlicher Konsens, sondern eher unterschiedliche Vorstellungen prägten dieses Zusammentreffen. Die Briten artikulierten vor allem Vorbehalte gegen den Grundsatz der „Freiheit der Meere“, der einen erheblichen Eingriff in das britische Empire nach sich ziehen würde. Die Franzosen bestanden ihrerseits auf einer möglichst umfassenden Definition der deutschen Verpflichtung zu Wiedergutmachungsleistungen. Schließlich waren es die Europäer, die sich mit ihren Forderungen nach strengen Bestimmungen für den Waffenstillstand durchsetzten. Wilsons Programm sollte dennoch die Grundlage für einen Friedensschluss mit dem Deutschen Reich bilden. Im Wald von Compiègne, unweit von Paris, erfolgte am 8. November 1918 dann die Entgegennahme der Waffenstillstandsbedingungen durch die deutschen Bevollmächtigten.

Die sofortige Räumung aller besetzten belgischen und französischen Gebiete wie auch des gesamten linken Rheinufers inklusive der drei Brückenköpfe bei Mainz, Koblenz und Köln, die Zurückführung des deutschen Ostheeres hinter die Grenze vom 1. August 1914 (die Räumung Rumäniens, Polens, der Ukraine sowie der baltischen Staaten), eine radikale Abrüstung sowie der Verzicht auf die Regelungen der Friedensverträge von Brest-Litowsk und Bukarest nebst Zusatzverträgen gehörten zu den Hauptforderungen. Binnen 72 Stunden sollten die Bedingungen durch die deutsche Seite angenommen werden.

Am 11. November 1918 um 5 Uhr morgens wurde schließlich, nach vergeblichen Versuchen, die Bedingungen abzumildern, das Waffenstillstandsabkommen durch die Delegationen auf beiden Seiten unterzeichnet. Anfangs nur auf 36 Tage begrenzt, wurde es in Folge noch dreimal verlängert, bis es schließlich am 16. Februar 1919 auf unbegrenzte Zeit festgesetzt wurde. Dieses aufgrund eines deutschen Ersuchens zustande gekommene Waffenstill­standsabkommen schuf die Voraussetzung für die nachfolgende Friedenskonferenz.

Frieden schließen

 

Erst jetzt, nachdem die Waffen endlich schwiegen, galt es, einen Friedensvertrag auf den Weg zu bringen, der den Weltfrieden auf Dauer gewährleisten würde. Aus der Retrospektive wird deutlich, das die „Friedensmacher“ von 1919 vor einer Aufgabe standen, die bis dato ohne Beispiel war. Die Voraussetzungen des Frieden-Schließens hatten sich nämlich seit dem 19. Jahrhundert in entscheidender Weise verändert.

Die wohl größte Herausforderung lag in der „Totalität des Krieges“. Die seit über vier Jahren intensiv tätige Propaganda­maschinerie mit ihrem publizistischen Trommelfeuer hatte auf beiden Seiten nationale Leidenschaften mobilisiert. Eine immer stärkere Idealisierung des Krieges sowie eine zunehmende Dämonisierung des Gegners waren die konsequente Folge. Angesichts der emotionsgeladenen und erwartungsvollen Stimmung in den jeweiligen Nationen sahen sich die Staatsmänner außer Stande, auf die verlockenden Gewinne nach den verlustreichen Kämpfen zu verzichten. Der britische Diplomat Harold Nicolson räumte ein: „Die Stimmung jener Zeit vorausgesetzt und die leidenschaftliche Erregung, die sich in den vielen Kriegsjahren aller Demokratien bemächtigt hatte, wäre es auch für Übermenschen unmöglich gewesen, einen Frieden der Mäßigung und Gerechtigkeit zu ersinnen.“

Diese „Totalität des Krieges“ korrespondierte mit einer „Totalität der deutschen Niederlage“. Die Kampfunfähigkeit Deutschlands verschaffte den Siegern die Gelegenheit, ihre Ambitionen ohne Risiko durchzusetzen. Dies musste zwangsläufig die Qualität der Friedensverhandlungen beeinträchtigen.

Eine weitere Herausforderung stellte der Rang des Krieges als eines „Weltkriegs“ dar. Die Beteiligung zahlreicher Staaten außerhalb Europas, allen voran der USA und Japans, verlangte nach einer Ausweitung der Friedensregelung über Europa hinaus. Neue Problemkomplexe wie beispielsweise die Regelung der Erbmasse des Osmanischen Reiches oder der aufkommende japanische Imperialismus in Ostasien kamen hinzu und verlangten ebenso nach einer Regelung.

Nicht zuletzt belastete auch noch der kurz nach dem Waffenstillstand wieder aufflammende Dissens innerhalb der Siegermächte die Bemühungen um eine konsensuelle Klärung der Nachkriegsordnung. Die Diskrepanz zwischen Wilsons Friedensprogramm und den jeweiligen nationalen Machtinteressen warf im Verlauf der Konferenz zahlreiche Streitpunkte auf.

Vor dem Hintergrund solch verflochtener Problemstränge überrascht es nicht allzu sehr, wieso während der Konferenz nicht mit den Besiegten verhandelt wurde, sondern nur über sie. Die Angst, eine deutsche Delegation könnte in die durchaus brüchige Phalanx der Alliierten einen oder mehrere Keile treiben, erscheint mehr als nachvollziehbar – und auf deutscher Seite legte man die eigene Strategie auch genau darauf an.

Positionen und Ergebnisse

 

Trotz all dieser Schwierigkeiten erfolgte die feierliche Eröffnung der Konferenz am 18. Januar 1919. Zum Vorsitzenden wurde der französische Ministerpräsident George Clemenceau ernannt. Das wichtigste Entscheidungs­gremium bildete hingegen der „Rat der Vier“, dem Woodrow Wilson, George Clemenceau, der britische Premierminister Lloyd George und der italienische Ministerpräsident Orlando angehörten. Die Entscheidungs­kompetenz dieses Rates war umfassend. Alle bedeutenden Fragen der Pazifizierung Europas, die Regelungen in den außereuropäischen Räumen sowie nicht zuletzt die strittigen Fragen innerhalb der untergeordneten Gremien wurden in letzter Instanz im „Rat der Vier“ erörtert und entschieden.

In ihren Grundforderungen nach territorialen Gebiets­abtretungen, der Zahlung von Reparationen wie auch der radikalen Abrüstung herrschte unter den Siegermächten Konsens. Über das konkrete Ausmaß dieser Maßnahmen sowie die zukünftige Rolle Deutschlands in Europa traten hingegen divergierende Vorstellungen auf, die von hitzigen Debatten begleitet wurden. Auf britischer Seite lag das Interesse vor allem auf der Aufrechterhaltung des kontinentalen Gleichgewichts. Eine allzu große Machtfülle Frankreichs galt es ebenso zu vermeiden wie ein Ausgreifen der bolschewistischen Revolution auf Deutschland. Lloyd George plädierte daher für einen harten, aber „gerechten“ Frieden, der nicht von der „Arroganz“ der Sieger geprägt sein dürfe.

Für Frankreich lag hingegen eine Sicherheitsdoktrin zugrunde, die in umfassender Weise geopolitische, strategische, bevölkerungspolitische und wirtschaftliche Zielsetzungen bündelte. Die strukturelle Überlegenheit Deutschlands sollte durch den Frieden so weit wie möglich reduziert werden. Nur so schien man die Sicherheit Frankreichs gewährleisten zu können. Erreicht werden sollte dieses Ziel vor allem durch umfangreiche Gebiets­abtretungen im Westen wie im Osten, durch drastische Rüstungsbeschränkungen sowie gewaltige Reparations­verpflichtungen. Eine dauerhafte Isolation und Kontrolle Deutschlands versprach man sich von einem festgefügten Bündnissystem. In einer Sicherheitszone, einem „Cordon Sanitaire“, sollte dabei dem wiederbegründeten polnischen Staat als Puffer zwischen Deutschland und der Sowjetunion eine tragende Rolle zufallen. Für Woodrow Wilson schließlich lag der Schlüssel zum Erfolg des ganzen Friedensprozesses in der Bildung eines Völkerbundes, eines weltweiten Systems kollektiver Sicherheit.

Die territorialen Bestimmungen des Friedensvertrages trafen das Deutsche Reich mit großer Härte. Es verlor über ein Achtel seines Staatsgebietes zuzüglich aller Kolonien und damit ein Zehntel seiner Bevölkerung. Aus wirtschaftlicher Sicht büßte es 15 % seiner landwirtschaftlichen Produktion, 50 % seiner Eisenerzversorgung und 25 % seiner Steinkohle­förderung ein.

Befanden sich Wilson und Lloyd George an diesem Punkt noch weitgehend in Übereinstimmung, so sah sich der amerikanische Präsident in der Reparationsfrage zunehmend isoliert. Briten wie Franzosen waren fest davon überzeugt, durch rigorose Reparationsansprüche einen vollständigen Ersatz ihrer Kriegskosten anzustreben. Dabei spielte ihre hohe Verschuldung gegenüber den USA eine nicht unerhebliche Rolle. Für die exakte Festsetzung einer Reparationssumme wurde eine Kommission eingesetzt, die die Beträge bis 1921 festlegen sollte. Juristisch sollte der Anspruch auf Reparationen durch den sogenannten Kriegsschuldartikel abgesichert werden. Aus deutscher Sicht war diese Festlegung gleichzusetzen mit einem moralischen, ehrenrührigen Verdikt: Dass Deutschland die Schuld am Krieg eingestehen musste, trug massiv zur Emotiona­lisierung der Auseinandersetzung mit dem Friedensvertrag bei.

Weniger schwierig war ein Konsens der Siegermächte im Bereich der militärischen Bestimmungen zu erreichen. Einen tiefen Einschnitt bedeutete für Deutschland die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht, die Auflösung des Generalstabs, die Schleifung der Festungen in der neutralen Zone im Rheinland sowie ein Verbot moderner Waffenarten (Panzer, U-Boote, Luftwaffe). Das Heer durfte eine Truppen­stärke von 100.000 Mann nicht überschreiten. Eine inner­alliierte Militärkommission hatte über die Bestimmungen zu wachen.

Als außerordentlich bitter empfand man in Deutschland letztlich auch den Artikel 80, wonach ein Wiederanschluss Österreichs strikt verboten wurde. Dieser Artikel wog umso schwerer, weil er doch das Selbstbestimmungsrecht, das vor allem von Wilson für die weltweite Friedensregelung so energisch vertreten wurde, eklatant verletzte.

Das Diktat

 

Trotz eines großen Presseaufkommens blieb die Berichterstattung über die Verhandlungen während der Konferenz äußerst spärlich. Dies führte dazu, dass in Deutschland weder die Regierung noch die Öffentlichkeit ein einigermaßen realistisches Bild dessen besaßen, was auf Deutschland zukommen würde. Man klammerte sich daher immer noch an die Illusion, dass auf die harten Waffenstill­standsbestimmungen eher glimpfliche Friedens­bestimmungen folgen würden. Diese Illusion verpuffte abrupt am 7. Mai 1919, als in Versailles der deutschen Delegation die strengen Friedensbestimmungen übergeben wurden.

Der wohl größte Schock bestand darin, dass hier bereits ein fertiges Vertragswerk präsentiert wurde und keine mündlichen Verhandlungen vorgesehen waren. Den Wiener Kongress von 1815 vor Augen, hatte man sich auf deutscher Seite gerade im Vorfeld auf solche Verhandlungen vorbereitet. Nachdem die Alliierten daran festhielten, keine mündlichen Verhandlungen zu gestatten, verlegte sich die deutsche Seite auf einen „Notenkrieg“, freilich ohne einen weiterreichenden Erfolg zu erzielen.

Die geringe Bereitschaft der Siegermächte, den Vertrag noch zu ändern, löste in Deutschland eine intensive Debatte über dessen Annahme oder Ablehnung aus. Schließlich beschloss die Nationalversammlung am 23. Juni, knapp vor Ablauf der von den Alliierten gesetzten Frist, dass die Regierung zur Unterzeichnung des Friedensvertrages ermächtigt sei. Zum Bestandteil des deutschen Staatsrechts wurde der Versailler Vertrag durch das Gesetz über den Friedensschluss vom 16. Juli 1919.

Nachwirkung in Deutschland

 

Unmittelbar nach dem Inkrafttreten des Vertrages brach sich in Deutschland die Überzeugung Bahn, dass dem Land ein „gerechter“ Frieden, auf den man Anspruch zu haben glaubte, versagt worden sei. So waren sowohl die Modalitäten des Zustandekommens wie die konkreten Bestimmungen des „Diktats von Versailles“ Gegenstand leidenschaftlicher – und nicht selten maßloser – Kritik. Als schwere nationale Demütigung wurden, insbesondere in bürgerlich-nationalistischen Kreisen, die „Straf­bestimmungen“ des Vertrages, also die Anklageerhebung gegen Kaiser Wilhelm II., die Offiziere und Soldaten, empfunden.

Im Zentrum der Agitation gegen den „Diktat-Frieden“ stand allerdings die These von der deutschen Alleinschuld am Krieg – obgleich im besagten Artikel immerhin die Rede von Deutschland und seinen Verbündeten ist. Durch eine Widerlegung des Kriegsschuldartikels versuchte die deutsche Seite einen Hebel anzusetzen, mit dessen Hilfe eine Gesamtrevision der Bestimmungen hätte erreicht werden können. Diese – fast schon an Besessenheit grenzenden – Revisionsbestrebungen erreichten nahezu alle Schichten der Gesellschaft. Nur wenige waren in der Lage zu erkennen, dass trotz der harten Bestimmungen Deutschland noch glimpflicher davongekommen war, als es während der Beratungen in Paris zeitweilig im Bereich des Möglichen gelegen hatte. Deutlich wird dies mit Blick auf das Saargebiet, die Rheinregion oder auf Oberschlesien. Die staatliche Einheit Deutschlands blieb ebenso erhalten. Das Ausscheiden Russlands aus dem europäischen Konzert wie auch die sich verändernden Verhältnisse in Südosteuropa konnten auf längere Sicht für Deutschland sogar von wirtschaftlichem und politischem Vorteil sein. Der Versailler Vertrag eröffnete somit, ungeachtet der auferlegten Belastungen, auch neue Möglichkeiten. Unter Umständen hätte Deutschland sogar über einen größeren außen­politischen Bewegungsspielraum verfügen können als noch vor 1914. Allein die dafür benötigte Geduld ließen die Deutschen vermissen. Die Fixierung auf das „Trauma Versailles“ verwischte weithin den Blick für neue Chancen. Die Kombination aus der „Dolchstoßlegende“ und der Polemik gegen die Kriegsschuldlüge sowie die hemmungs­lose Agitation der politischen Rechten gegen das „Diktat von Versailles“ insgesamt wurden in den Händen der Republik­gegner, die den „Schmachfrieden“ mit der Existenz der Weimarer Demokratie identifizierten, zu gefährlichen Waffen gegen die Demokratie. All dies blieb zweifellos nicht ohne Eindruck auf einen großen Teil der Bevölkerung.

Die Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges ebneten aber den Weg zu einer weniger emotionsgeladenen Bewertung des Friedensschlusses von 1919 und somit auch zu einer milderen Beurteilung der „Friedensmacher“. Nach dem inzwischen erreichten Stand der geschichtswissen­schaftlichen Forschung zeigt sich dem Betrachter heute statt schlichter polarer Deutungsmuster ein kompliziertes, nur schwer zu durchdringendes Ursachenknäuel. – Einen sehr frühen aufschlussreichen Wandel der Beurteilung vollzog aus der spezifisch deutschen Perspektive der bedeutende Historiker Gerhard Ritter, der 1919 noch ein entschiedener Gegner der Unterzeichnung gewesen war, bereits im Jahre 1951:

Für eine kluge, besonnene und geduldige deutsche Politik, die für unseren Staat nichts anderes erstrebte, als ihn zur friedenssichernden Mitte Europas zu machen, eröffneten sich – auf lange Sichte gesehen – die besten Chancen. Daß wir sie verfehlt haben und in maßloser Ungeduld, in blindem Haß gegen das sogenannte Versailler System uns einem gewalttätigen Abenteuer in die Arme stürzten, ist das große Unglück und der verhängnisvollste Fehltritt unserer neueren Geschichte.

 

 

 

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